AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Provisionssätze
1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist ein Vermittlungsauftrag auf unbestimmte Zeit, bis auf Widerruf erteilt.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadenersatzpflicht in Höhe der Gesamtprovision. Es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach.
3. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich das Gegenteil nachweist.
4. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.
5. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns eine Provision zu zahlen. Die Übernahme eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss.a.) Die Provision beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bei einem Kaufpreis unter EUR 50.000.- - 5,8% (inkl. MwSt.) über EUR 50.000.- - 3,57% (inkl. MwSt.). Diese Provision ist auch dann fällig, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer dem Käufer eine andere Kaufgelegenheit benennt und der Vertrag mit dem Verkäufer rechtsverbindlich zustande kommt.
b.) Die Provision bei Vermietung geht zu Lasten des Auftraggeber/Bestellers. Sie beträgt im Allgemeinen 2 Monatsmieten + 19% MwSt. Für die Vermittlung von gewerblichen Objekten mit einer Vertragsdauer von über 5 Jahren beträgt die Provision 3,57% (inkl. MwSt.) aus einer Zehnjahresmiete.
c.) Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19% (inkl. MwSt.) vom Verkaufswert des Grundbesitzes. Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft, bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden.
Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB fällig. Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. Sollte sich die gesetzliche MwSt. erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht wird bzw. durch Anfechtung oder aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, hinfällig wird.
6. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder sonstige Leistungen (z.B. Kaution, Kaufpreis, Mieten, etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden.
7. Kostensatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen wie Inserate, Reisen o.ä., ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erlangen.
10. Der Angebotsempfänger übernimmt die gesamte Provision allein, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder vom Erwerber mietet, pachtet oder sich beteiligt.
11. Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten ersetzt wird.
13. Alle Objektdaten basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung, sowie Irrtum bleiben vorbehalten.