Widerrufsbelehrung
Sehr geehrter Kunde,
danke für Ihre Anfrage.
Damit wir sofort für Sie tätig werden können, benötigen wir Ihre Zustimmung.
Erst im Anschluss können wir Ihnen Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren.
Mit der Novellierung des Verbraucherrechts sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren.
Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher.
Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt
dabei den Unternehmen.
Wir möchten den Prozess für Sie als Kunden so transparent wie möglich gestalten.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf
der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit
ausführen?
Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges
Widerrufsrecht.
Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum
Abschluss eines Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich am Ende gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision fällig.
Bitte bestätigen Sie per Mail oder Brief, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechtes zur Kenntnis genommen haben.
Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend weitere
Informationen zum Objekt zukommen. Ansonsten senden wir Ihnen die
Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu.
Mit freundlichem Grüßen
Kerstin Jung Immobilien